Inhalt des Aufhebungsvertrages
Der Mindestinhalt eines Aufhebungsvertrages sollte sein:
- der Beendigungszeitpunkt
- die Notenstufe eines Arbeitszeugnisses
- die Regelung der Vergütung für die verbleibende Restlaufzeit.
Weitere mögliche Regelungskomponenten, die je nach Bedarf in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden müssen, sind:
- Freistellung
- Regelungen zu einem vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
- Definition des Zielerreichungsgrades bei variablen Vergütungsregelungen
- Regeln zu (anteiligem) Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Turboklausel
- Regelung des Resturlaubs
- Modalitäten zur Restnutzung eines Dienstfahrzeuges
- Sprachregelungen zum Ausscheiden
- Regelungen zur Übertragung der betrieblichen Altersversorgung
- restliche Mehrarbeitsvergütung
- Regelung von Rückzahlungsverpflichtungen (z. B. Fortbildungskosten).
Form des Aufhebungsvertrages
Nur schriftlich vereinbarte Aufhebungsverträge sind wirksam. Hierbei gilt eine strenge Schriftform, d. h. es muss ein Dokument in Papierform vorliegen, welches mit den Originalunterschriften beider Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) versehen ist. Nicht ausreichend sind beispielsweise ein eingescanntes PDF-Dokument, eine E-Mail oder SMS. Ebenso wenig wirksam sind mündlich getroffene Aufhebungsverträge.