• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Aufhebungsvertrag-Experte

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

  • Unser Service
  • So funktioniert’s
  • Ihr Ansprechpartner
  • So erreichen Sie uns

Personenbedingte Kündigung

Sie möchten direkt mit einem Experten sprechen? → Weiter zur Kontaktseite

Eine personenbedingte Kündigung liegt dann vor, wenn die körperlichen oder geistigen Voraussetzungen auf Seiten des Arbeitnehmers zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr vorliegen. Häufigster Fall sind Erkrankungen (entweder sehr häufige Kurzzeiterkrankungen oder eine schwere Dauererkrankung). Das Bundesarbeitsgericht stellt hohe Erfordernisse an die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung. Neben erheblichen Einschränkungen in der Vergangenheit muss zudem die Zukunftsprognose negativ sein. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung muss stets eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Dabei müssen die Interessen des Arbeitgebers gegenüber denen des Arbeitnehmers sorgfältig abgewogen werden.

Haupt-Sidebar

  • Aufhebungsvertrag
  • Kündigung
  • Arbeitslosengeld
  • Abfindung
  • Fachanwalt
  • Kündigung und Insolvenz

Footer

© 2018 · Aufhebungsvertrag-Experte.de | Datenschutzerklärung | Haftungsausschluss | Impressum
Telefon: 089 45 22 367 0
Mo‑Do 8:00‑18:00, Fr 8:00‑15:00

Copyright © 2025 · AVEX on Genesis Framework · WordPress · Anmelden