Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Unternehmen entweder ganz geschlossen wird, oder einzelne Funktionalitäten oder Bereiche eingestellt, ausgelagert (outsourcing) oder verkleinert werden.
Zudem kommt es auch noch auf eine ordnungsgemäße Sozialauswahl an, sofern zumindest ein Teil der Belegschaft erhalten wird. Im Rahmen eines Punktekatalogs werden dann für zu definierende vergleichbare Arbeitnehmergruppen Alter, familiäre Situation etc. berücksichtigt. Hier ergeben sich bei genauer Überprüfung sehr häufig rechtliche Angriffspunkte, was die Ausgangssituation dafür schafft, entweder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verhindern oder eine Abfindung verhandeln zu können.